Europe first lost its soul
(agreement with Turkey on refugees)
now it is losing its humor.
Hands off Jan Böhmermann!
Soldaten sind Mörder
Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt
wie eine alte Hure, die zwar billig ist,
aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar,
wenn man sie auch etwas aufhübschen muss …
fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?
Von Ankara bis Istanbul,
weiß jeder dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil,
Recep Fritzel Priklopil.
Sein Kopf so leer wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbangfeier,
bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
Das ist Erdogan der Präsident.
§ 103 StGB Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt ... beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 103 abgeschafft zum 1.1.2018!
§ 104a StGB Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland
zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist
und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt
und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn
die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitate Atatürk: Es gibt verschiedene Kulturen, aber nur eine Zivilisation, die europäische.
Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit gibt es nur in Verbindung mit der Herrschaft eines Volkes.
Sachverhalt
Am 31. März 2016 trägt der Beschuldigte in der ZDFneo-Sendung 'Neo Magazin Royale'
das folgende Gedicht vor - eingeleitet und wiederholt unterbrochen durch Hinweise des Beschuldigten
und seines Sidekicks, man wolle damit erläutern, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehe.
Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegenficken
und Minderheiten unterdrücken.
Kurden treten, Christen hauen
und dabei Kinderpornos schauen,
und selbst abends heißt's statt schlafen
Fellatio mit hundert Schafen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.
Von Ankara bis Istanbul,
weiß jeder dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil,
Recep Fritzl Priklopil.
Sein Kopf so leer wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbangfeier,
bis der Schwanz beim pinkeln brennt,
Das ist Erdogan der Präsident.
Alles, was wir auf der Welt sehen, ist das Werk der Frauen.
Islam, diese absurde Theologie eines unmoralischen Beduinen, ist eine verwesende Leiche,
die unser Leben vergiftet.
Vorgeschichte
Das NDR Magazin extra 3 veröffentlicht am 17. März 2016 einen Song, der satirisch die Verletzungen der Meinungs- und
Pressefreiheit in der Türkei sowie das Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im Südosten
des Landes kritisiert. Der deutsche Botschafter in der Türkei, Martin Erdmann, wird ins türkische Außenministerium
einbestellt und die Bundesregierung zur Löschung des Musikvideos aufgefordert.
Satiresendung
Böhmermann erläutert, es gebe auch in Deutschland und in Mitteleuropa
einen Unterschied zwischen Satire, Kunst und Spaß einerseits und Schmähkritik andererseits; ein Beispiel
solle Erdogan diesen Unterschied veranschaulichen.
Eine öffentliche Aufführung des Gedichts sei in Deutschland verboten und Böhmermann prognostiziert, dass sein Gedicht
sicher aus der Mediathek entfernt werde ...
Juristischer Hintergrund
Endlos sind die Entscheidungen hoher und höchster Gerichte zur Meinungsfreiheit, am bekanntesten wohl zum
Tucholsky-Zitat von 1931:
Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch,
während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich:
Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.
Zuletzt wieder aktuell, als 2010 die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen Journalisten einleitet,
das zur Geldstrafe durch ein Berliner Amtsgericht und zum Freispruch in nächster Instanz führt.
Zitat in der "Jungen Welt" (bezogen auf den von Oberst Georg Klein angeordneten Luftangriff bei Kundus):
An der Berliner Mauer starben 136 Menschen eines gewaltsamen Todes, das ist unmenschlich und
verbrecherisch, aber in Afghanistan haben von SPD und Grünen geschickte Mördersoldaten schon
deutlich mehr Menschen umgebracht.
Kommentar Heribert Prantl (ehemals Staatsanwalt) in der Süddeutschen Zeitung vom 11.4.2016:
Der Strafparagraf 103, der die Ehre von ausländischen Staatsober-häuptern besonders schützt und
der besonders markant straft, ist antiquiert, er ist überflüssig und albern; in ihm werden die Reste
der alten Majestätsbeleidigung konserviert. ...
Man soll diesen Paragrafen, der im Jargon "Schah-Paragraf" heißt,
abschaffen. Denn warum soll die Beleidigung eines Staatsmanns … anders geahndet werden als die Beleidigung
anderer Menschen? Diese Strafvorschrift ist ein Überrest aus obrigkeitsstaatlichen und monarchischen Zeiten.
Die Strafvorschrift stammt aus dem 19. Jahrhundert; und da gehört sie auch hin.
Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet
nicht von der Treue zur Verfassung.
Juristische Würdigung
Das Verhalten des Beschuldigten ist durch Art 5 GG (Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst) gedeckt und nicht strafbar.
Der Beschuldigte hat sich in ausreichender Form vom Inhalt der dargestellten (fiktiven) Schmähkritik distanziert,
sie nicht völlig anlasslos präsentiert und in einen edukatorischen Gesamtkontext gestellt, so dass sie
ausreichend sachlichen Bezug hat.
Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich gehalten, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu verweigern.
Den in Art. 5 GG genannten Grundrechten kommt eine überragende Bedeutung für die demokratische Grundordnung
zu ("schlechthin konstituierend"), dennoch sind sie aber nicht grenzenlos gewährleistet. Satire darf in Deutschland
fast alles (über das Niveau des Beitrags mag man streiten, juristisch ändert das am Ergebnis nichts).
Einschlägig ist § 103 Abs. 1 StGB (die Frage Prantls in der Süddeutschen nach dessen Verfassungsgemäßheit
mag dahinstehen - sie ist wohl gerade noch gegeben ...), der die Beleidigung insbesondere ausländischer
Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. Als Ermächtigungsdelikt bedarf es nicht nur eines Strafantrags des betroffenen
Staatsoberhaupts (der vorliegt), sondern auch einer Ermächtigung der Bundesregierung (§ 104a StGB).
Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich gehalten, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu verweigern.
a) Schmähkritik
Die Bewertung einer Meinungsäußerung als verfassungsrechtlich zulässig (und damit straflos) ist
stets vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit in einer pluralistischen Demokratie
zu prüfen, weshalb gemäß der Wechselwirkungstheorie eine zu enge Interpretation der Schranken
abzulehnen ist. Im Zweifel ist derjenigen Interpretation der Vorrang einzuräumen, die zu einer Zulässigkeit der
jeweiligen Äußerung führt. Bei satirischer Kritik an Politikern kommt hinzu, dass eine öffentliche
Auseinandersetzung mit politischen Fragen unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist.
Das Bundesverfassungsgericht ist bei einschlägigen Entscheidungen regelmäßig äußerst großzügig, hält auch
"überzogene oder gar ausfällige Kritik" prinzipiell für zulässig, selbst wenn sie sachlich unberechtigt oder niveaulos ist.
Wenn die Kritik keinerlei sachlichen Bezugspunkt mehr hat und es nur noch um Diffamierung oder
Erniedrigung geht, wird die Meinungsäußerung zur Schmähkritik und damit unzulässig.
Selbstredend ist das Gedicht des Beschuldigten - für sich genommen - reine und damit nicht mehr zulässige Schmähkritik.
Der Beschuldigte selbst bestreitet das nicht, überschreibt sein Poem selbst mit "Schmähkritik"
und macht in der Sendung mehrfach deutlich, dass mit dem Werk die Grenzen des Zulässigen überschritten sind.
Die immer wiederkehrende Betonung seiner Niveaulosigkeit in der aktuellen Debatte liegt neben der Sache:
Die Einbettung des Gedicht in den aufklärerischen, informationellen und quasi-edukatorischen Geamtkontext mit
dem Ziel, die Grenzen der Meinungsfreiheit, wenn auch auf sehr drastische Weise zu verdeutlichen, ist allein
maßgeblicher Gesichtspunkt.
Eben dieser besondere Kontext unterscheidet das Verhalten des Beschuldigten in der Sendung von der gewöhnlichen
und unzulässigen Schmähkritik (in dieser Art und Weise wohl erstmalig im juristischen Alltag aufgetaucht).
Verfassungsrechtlich kommt es allein darauf an, ob die besondere Einbettung der Schmähkritik deren verletzenden
Charakter so weit absenkt, dass sich das Gesamtverhalten als zulässige Kritik präsentiert.
Mit anderen Worten: Wenn Schmähkritik so deutlich "verpackt" ist, dass es dem Verfasser erkennbar gerade nicht um
deren Inhalt selbst, sondern um etwas anderes geht, überschreitet sie ausnahmsweise die Grenzen des Zulässigen nicht.
Dem Beschuldigten zu unterstellen, dass er sich den sachlichen Inhalt der Verse zu eigen macht, ist unhaltbar.
Denn es wäre mehr als lebensfremd zu behaupten, der Beschuldigte sei der Überzeugung, Erdogan betreibe die
geschilderten Praktiken wirklich und damit den beschriebenen Kontext faktisch auszublenden. Gedicht und Kontext
bilden zwingend eine Einheit, die nach dem Gesamtinhalt zu interpretieren ist.
b) Sachlicher Bezug
Der Beschuldigte will vor dem Hintergrund der verausgegangenen Reaktion des türkischen Präsidenten auf
eine eher harmlose Satiresendung exakt verdeutlichen, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit nach deutschem Verständnis
liegen; und dass auch in der Öffentlichkeit hier Klärungsbedarf besteht, zeigt die Debatte in aller Deutlichkeit,
hinsichtlich der Frage, was der juristische Begriff "Schmähkritik" bedeutet und wo ihre Grenzen liegen.
Der Beschuldigte macht dies anschaulich deutlich – und zwar nicht nur für den türkischen Staatspräsidenten,
sondern für uns alle. Die Tatsache nämlich, dass letztlich erst völlig unsachliche Inhalte ohne Kontext strafrechtlich
relevant sind, scheint offensichtich nur wenigen Leuten bekannt zu sein.
c) Reale Person als Exempel
Auch, dass der Beschuldigte den türkischen Präsidenten als reale Person zum Gegenstand seines "Lehrbeispiels" macht,
führt nicht zur Strafbarkeit.
Grundsätzlich ist eine solche Instrumentalisierung zwar kaum zu rechtfertigen. Warum sollte irgendjemand
akzeptieren müssen, ohne jeden Grund und damit völlig willkürlich als Exempel für Schmähkritik herhalten zu müssen?
Im vorliegenden Fall aber ist das vorangegagene Verhalten des Geschmähten zu berücksichtigen.
Mit der fragwürdigen Einbestellung des deutschen Botschafters hat er selbst die Debatte über die Reichweite
von Meinungsfreiheit eröffnet - und damit zugleich offenbart, wie weit sein Verständnis von Meinungsfreiheit
von demjenigen unseres Grundgesetzes entfernt ist.
Das Persönlichkeitsrecht hat hier aufgrund der gesamten Umstände hinter die Meinungsfreiheit zurückzutreten.
Die persönlichkeitsverletzende Schmähkritik wird also durch den spezifischen Kontext zu einer harten, aber
eben zulässigen und dem Präsidenten noch zumutbaren Kritik. Gerade bei der Meinungsfreiheit
kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auf das Vorverhalten des Betroffenen an;
gerade im politischen Betrieb gilt: Wer austeilt, muss auch einstecken können.
d)Kulturelle Unterschiede
Auch aus ihnen ergeben sich keine Verschiebungen im Hinblick auf den Bereich des nach der deutschen
Meinungsfreiheit Zulässigen. Dass entsprechend scharfe Kritik beleidigend wirken kann, ist unbestritten –
siehe die Mohammed-Karikaturen.
Vor diesem Hintergrund mag es aus anderen Gründen ratsam sein, von entsprechenden Handlungen abzusehen,
sie bleiben aber gleichwohl erlaubt.
Der Beschuldigte ist gerechtfertigt, weil es in der derzeitigen politischen Realität darum geht, diese Debatte
zu bereichern und damit gerade dem türkischen Präsidenten (neben der deutschen Öffentlichkeit) aufzuzeigen,
wie Meinungsfreiheit unter dem deutschen Grundgesetz zu interpretieren ist, was Journalisten
und Satirikern geradezu nahelegt, diesen Sachverhalt zum Gegenstand eines edukatorischen Beitrags zu machen.
e) Ermächtigung durch die Bundesregierung
Wie Angela Merkel persönlich über das Verhalten Böhmermanns denkt, spielt keine Rolle.
Als Bundeskanzlerin ist sie Adressat der Grundrechte, nicht deren Träger. Grundrechte sind immer gegen
den Staat gerichtet, dass er sie achtet und schützt. Und dies zu tun, ist die Kanzlerin gegenüber dem
Beschuldigten - wie jedem anderen Bürger auch - verpflichtet.
Der Umstand, dass die Bundeskanzlerin in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten von einer
"bewusst verletzenden Äußerung" gesprochen hat, führt zu keiner anderen Bewertung. [Angela Merkel dürfte mit
dieser (wenig glücklichen
)
Aussage die Hoffnung verbunden haben, dass der türkische Präsident von einem Strafantrag letztlich absieht. Erreicht
hat sie wohl genau das Gegenteil.]
Unzulässig und verfassungswidrig war es, die Ermächtigung zu erteilen, weil das zugrunde liegende Verhalten des
Beschuldigten verfassungsrechtlich von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit als straffrei anzusehen ist.
Historischer Bezug
Ihre Majestäten Wilhelm II., Merkel, Erdowahn ...
1913: Heinrich Mann sitzt im Café in Berlin, ist schockiert: Die Masse des Bürgerlichen
Publikums drückt sich gierig an die Scheiben, weil draußen der Kaiser vorbeireitet. Zu dem alten
menschenverachtenden preußischen Unteroffiziersgeist ist hier die maschinenmäßige Massenhaftigkeit
der Weltstadt gekommen und das Ergebnis ist ist ein Sinken der Menschenwürde unter jedes bekannte
Maß. Die Idee zu seinem wohl lesenswertesten Buch ist geboren.
Mann sucht nach dem Untertänigen im Deutschen - und erschrickt: Er findet es überall.
Mann sucht - wie Böhmermann 2016 - einen Juristen auf und lässt sich den Tatbestand
der Majestätsbeleidigung haargenau erklären. Denn genau das soll sein Buch Der
Untertan werden: Eine Beleidigung Seiner Majestät, des deutschen kleinbürgerlichen Geistes.
Bundesregierung erteilt Ermächtigung
Am 15. April 2016 erteilt die Bundesregierung die Ermächtigung gem. § 104a StGB. Minister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts sowie Innenminister (jeweils CDU) sind dafür, Außen- und Justizminister
(jeweils SPD) dagegen. Wegen der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Bundeskanzlerin.
Chapeau, Frau Bundeskanzlerin!
Sie haben alles auf dem diplomatischen Parkett mit der Ihnen eigenen Art gelöst:
Diplomatie der feinsten Sorte, womit die beiden Patzer, durch die Böhmermanns Satire zur Staatsaffäre wurde,
wieder auswetzt sind.
Erster Fauxpas: Ihr Schweigen auf die Einbestellung des Botschafters in der Türkei.
Zweiter Ausrutscher viel gewichtiger: Ihr Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten und -
was allein Sache der Justiz ist - Bewertung des Gedichts ("bewusst verletzend").
Und nun:
Die deutsche Kanzlerin kommt dem - ihn selbst entlarvenden - Wunsch des türkischen Despoten nach und
verschnupft ihn nicht, die Justiz verzögert das Verfahren, bis der Bundestag den monarchistischen (deswegen
Erdogans Liebling) § 104 StGB abschafft, stellt dann das Verfahren ein und legt die Akten weg (ohne
den wichtigen Archivvermerk darauf zu vergessen: "zeitgeschichtlich interessant").
Falls sich der genarrte osmanische Sultan beschwert, zuckt Merkel mit den Schultern. "Sorry seine Majestät, kann ich
da was dafür? Remonstrieren Sie beim Bundestagspräsidenten!"
Wird dann der Despot endlich begreifen, dass er wie alle Despoten auf Schmähungen falsch reagiert? Mit Rache,
voller Härte und der falschen Annahme, er könne seine Ansicht von Despotie und vom Umgang mit Kritikern auch
anderen Staaten aufdrücken?
Das Eingangszitat stammt von Yanis Varoufakis, Sarrazin kam gegen das "Huren-Zitat" juristisch nicht an.
Der Verfasser des Beitrags ist Vorsitzender Richter am Landgericht i. R. und schließt sich den überzeugenden
Ausführungen von Privatdozent Thiele an
Josef Fritzl, österr. Straftäter, hält Tochter 24 Jahre in unterirdischer Wohnung gefangen, missbraucht und vergewaltigt
sie vielfach, zeugt mit ihr sieben Kinder.
Wolfgang Prikopil, österr. Straftäter, entführt die 10jährige Natascha Kampusch, hält sie
achteinhalb Jahre unter einer Garage gefangen, misshandelt sie schwer. Als sie entkommt, begeht er Suizid.
Um besser zu verstehen, was derzeit im Orient passiert, sei die Lektüre des letzten großen Werks vom genialen
empfohlen. Hier ein Zitat über den "neuen Sultan in Ankara":
"Weniger als dreißig Jahre sind vergangen, und die türkische Gesellschaft hat seitdem eine Transformation durchlaufen,
die sich damals - nach dem dritten und letzten Putsch der Armee - kaum jemand vorstellen konnte.
Als charismatische Führungsgestalt, die diese Umwandlung zunächst mit viel Umsicht und List einleitete, dann
mit den Zwangsmethoden, die eines gestrengen Sultans würdig waren, verordnete, offenbarte sich Recep Tayyip
Erdogan, ein frommer Muslim, der die religiöse Ausbildung der »Imam Hatip-Schulen«, die Lehrstätten für
koranische Gemeindevorsteher und Prediger, durchlaufen hatte. Der kemalistische Laizismus war aus diesen
Instituten längst verbannt worden, und nun schien es, als würde Erdogan - ein Sohn aus bescheidenem Elternhaus,
der sich als Fußballer einen Namen gemacht hatte und seinen politischen Durchbruch als gewählter Bürgermeister
von Istanbul erzielte - das Schicksal der Republik gründlich umgestalten. Der Emporkömmling bewies bei der
Verwaltung der riesigen Metropole am Bosporus eine ungewöhnliche Begabung.
Erdogan galt in jenen frühen Tagen als durchaus toleranter Politiker, doch sehr bald sollte das ihm anfangs
gewogene Ausland entdecken, daß man es bei diesem Volkstribun, der an der Spitze seiner islamisch inspirierten
AKP-Bewegung immer wieder von einer überwältigenden Wählermasse bestätigt wurde, mit einem Nostalgiker
osmanischer Größe zu tun hatte, der im Begriff stand, die kemalistische Orientierung der
Republik Stück um Stück zu verwerfen. Dem Mausoleum Atatürks, das bislang die Stadtsilhouette von Ankara
beherrschte, wurde eine gewaltige Moschee entgegengesetzt, deren Architektur sich auf das Modell der sakralen
Monsterbauten am Goldenen Horn ausrichtete.
Spätestens nach den Kommunalwahlen des Frühjahrs 2014, die er für seine Gefolgschaft entschied, wurden sich die
Türken bewußt, daß ihr Land auf einen autoritären Kurs gebracht wurde, der sich mit den abendländischen
Vorstellungen von Meinungsfreiheit und politischer Vielfalt nicht vereinbaren ließ. Während in Brüssel weiterhin
über einen Beitritt Ankaras zur Europäischen Union geschwafelt wurde und die Befürworter wie auch die Gegner
einer solchen kontinentalen Ausweitung mit durchweg heuchlerischen Argumenten oder naiven Wunschvorstellungen
die Entscheidung verschleppten, stellte Erdogan seine zögerlichen Partner vor vollendete Tatsachen.
Von Pressefreiheit hielt er wohl nicht viel, sondern berief sich auf die Zahl der Stimmzettel als Legitimation. Er zögerte
auch nicht, im Justizapparat eine Vielzahl von Versetzungen und sogar Verhaftungen von Richtern und Staatsanwälten
vorzunehmen, die er mangelnder Loyalität verdächtigte. Mindestens ebenso radikal ging er gegen Polizei und
Sicherheitsdienste vor, die er der kemalistischen Verstocktheit bezichtigte.
Das Volk sah fassungslos zu, wie diese Halbgötter von einst unter recht dubiosen Vorwänden ihrer Privilegien
beraubt und einer zivilen Autorität unterworfen wurden. Bei seinem Vorgehen gegen die Militärs stützte der
Regierungschef sich unter anderem auf die religiöse Bruderschaft des Predigers
Fethullah Gülen
mit dem er einst
gemeinsam die Imam Hatip-Schule besucht hatte und der inzwischen über ein gewaltiges Imperium von
prosperierenden Industrieunternehmen, Medienkonzernen und vor allem Unterrichtsstätten verfügte. Daß dieses
Bündnis mit Fethullah Gülen, der vorsichtshalber im amerikanischen Pennsylvania residiert und einer
diskreten Connection zu amerikanischen Nachrichtendiensten verdächtigt wird, kurz danach zerbrechen
und einer grimmigen Feindschaft Platz machen würde, ahnten zu diesem Zeitpunkt die wenigsten.
Im Ausland und vor allem im Brüsseler Behördenapparat ist man sich der fundamentalen Bedeutung der
Entmachtung der Generale offenbar gar nicht bewußt geworden. Viele europäische Politiker hatten den
militärischen Zugriff auf die türkische Republik als eine Vergewaltigung der Zivilgesellschaft getadelt und
daraus ein zusätzliches Hindernis konstruiert, um die Aufnahmewürdigkeit Ankaras in die Europäische Union
ad calendas graecas hinauszuzögem. Hier offenbarte sich die Ignoranz der meisten europäischen Parlamentarier,
hätten sie doch wissen müssen, daß die türkische Armee als unerbittlicher Wächter über die laizistischen Dogmen
des Kemalismus die wirksamste und vielleicht einzige Garantie dagegen bot, daß die Türkei einer schleichenden
Re-Islamisierung verfiel und sich von den westlichen Vorstellungen, die Atatürk so radikal durchgesetzt hatte,
Schritt um Schritt entfernte."
Zitat: Wie hoch auch der Preis ist, wir werden niemals die Bildung eines neuen Staates
an unserer Südgrenze im Norden Syriens akzeptieren (Erdogan)
Wie Erdogan die Welt sieht
PS
Dass Jan Böhmermann historisch sich in bester Gesellschaft befindet, zeigt dieses Gemälde (samt zugehörigen Brief):
Ilja Repin (1891): Die Saporoger Kosaken schreiben dem türkischen Sultan einen Brief
(2012 in Chemnitz im Original zu bestaunen!)
1676, zu Beginn des Osmanisch-Russischen Krieges, soll Sultan Mehmed IV. von den Saporoger
Kosaken verlangt haben, sich zu unterwerfen. Ihre Antwort:
Du türkischer Teufel, Bruder und Genosse des verfluchten Teufels und des leibhaftigen Luzifers Sekretär!
Was für ein Ritter bist du zum Teufel, wenn du nicht mal mit deinem nackten Arsch einen Igel töten kannst?
Was der Teufel scheißt, frisst dein Heer. Du wirst keine Christensöhne unter dir haben.
Dein Heer fürchten wir nicht, werden zu Wasser und zu Lande uns mit dir schlagen, gefickt sei deine Mutter!
Du Küchenjunge von Babylon, Radmacher von Mazedonien, Ziegenhirt von Alexandria, Bierbrauer von Jerusalem,
Sauhalter des großen und kleinen Ägypten, Schwein von Armenien, tatarischer Geißbock,
Verbrecher von Podolien, Henker von Kamenez und Narr der ganzen Welt und Unterwelt,
dazu unseres Gottes Dummkopf, Enkel des leibhaftigen Satans und der Haken unseres Schwanzes.
Schweinefresse, Stutenarsch, Metzgerhund, ungetaufte Stirn, gefickt sei deine Mutter!
So haben dir die Saporoger geantwortet, Glatzkopf. Du bist nicht einmal geeignet, christliche Schweine zu hüten.
Nun müssen wir Schluss machen. Das Datum kennen wir nicht, denn wir haben keinen Kalender.
Der Mond ist im Himmel, das Jahr steht im Buch und wir haben den gleichen Tag wie ihr.
Deshalb küss unseren Hintern!
Gez:
Der Lager-Ataman Iwan Sirko mitsamt dem ganzen Lager der Saporoger Kosaken.
vom 4. Mai 2016
Ein Leserkommentar:
Ticker:
13.4.2016 Ex-Verfassungsrichter warnt Bundesregierung
13.4.2016 Entmannung und Auslieferung Böhmermanns
13.4.2016 Döpfner und B: Wiedersehen vor Gericht
13.4.2016 I know it when I see it
14.4.2016 Keine Unterlassungserklärung
18.4.2016 John Oliver klagt Erdogan an
20.4.2016 Kienzle, Trettin ua. bei Maischberger
22.4.2016 Angies Reue
18.5.2016 LG Hamburg - eklatant falsch?
4.10.2016 Staatsanwaltschaft stellt Verfahren (§103 StGB) ein
2.4.2019 Böhmermann verklagt Merkel
o. D. Aus bestinformierten Kreisen, aktuelle Geheimdienst-informationen: Erdogan hat Böhmermann und Fethullah Gülen gekauft,
sie inszenieren einen scheibaren Militärputsch, den die Bevölkerung und Erdogan niederschlagen.
Allah, Erdogan und das Kopftuch sind die Sieger, Scharia, Burka, Todesstrafe auch ...
Böhmermann: Kandidat für Geheimdienst-Chef oder Zensur-Minister